Allgemeiner Arbeitsmarkt

Bezeichnet aus volkswirtschaftlicher Sicht das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskräften. Unterschieden nach dem ersten Arbeitsmarkt, der den betriebswirtschaftlich begründeten Bedarf nach Arbeitskräften von Unternehmen mit einer Nachfrage geeigneter freier Arbeitskräfte zusammenführt und einen zweiten Arbeitsmarkt, der über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zusätzlich Anreize für Arbeitgeber schafft, Arbeitsplätze anzubieten, um damit einen Marktausgleich von Angebot und Nachfrage herbeizuführen.