Behandlungsfehler

Die Bewertung von ärztlichem Tun und auch die ärztlichen Sachverhalte stellen Patienten wie Juristen oft vor unlösbare Probleme. Eine qualifizierte Beratung kann im Vorfeld bereits entscheidend wirken. Ein hochspezialisiertes Fachwissen ist erforderlich, das ich auf dem Gebiet der Unfallchirurgie und der Orthopädie zur Verfügung stellen kann. Entweder wird von Gerichtsseite bereits definitiv entschieden, dass ich als Gutachter dieses Thema durchführen soll, oder es kann ein stufenweises Vorgehen als sinnvoll erachtet werden, wie z. B.:

  1. Vorprüfung mit kostengünstiger Aussage zu den Erfolgsaussichten ohne umfangreiche Akten und ggf. gezielte Nachforderung von Informationen über den Auftraggeber und bei Bedarf kurzfristiger Termin in der Praxis.
  2. Stellungnahme: Auf Wunsch des Patienten oder Anwaltes bei aus der Vorprüfung sich ergebenden Anhaltspunkten für ein unsachgemäßes Vorgehen und ggf. detaillierte Aufstellung noch notwendiger medizinischer Unterlagen.
  3. Wissenschaftliches Fachgutachten: Bei schwierigen oder komplexen Fragestellungen wird je nach Sachverhalt und Fragestellung bei unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad und Vergütung ein umfangreiches Fachgutachten erstellt. Dieses ist bei Beauftragung durch Amtsgerichte und Landgerichte geregelt.