Behinderung

Der Begriff der Behinderung ist nicht einheitlich geregelt. Nach den Vorgaben des SGB IX ist ein Mensch als behindert anzusehen, wenn eine Beeinträchtigung der Teilhabe vorliegt. Der Behinderungsbegriff nach der ICF ist weiter gefasst beinhaltet jede Beeinträchtigung der Körperfunktionen, Körperstrukturen, Aktivitäten oder Teilhabe.