Gliedertaxe

Die sog. Gliedertaxe beruht in ihren Ursprüngen auf Regeln der Piraten, die im 17. Jahrhundert Rücklagen für ihre Verwundeten bildeten. Der Verlust des rechten Armes führte zu einer Entschädigung mit 600 Piastern und 6 Sklaven, der des linken Armes zu 500 Piastern und 5 Sklaven (Opens 1981). Diese in die erste AUB zunächst übernommene Prinzip zur Bewertung der oberen Gliedmaße entfiel bereits mit der AUB 1920, während sie im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung erst gegen Ende des letzten Jahrhunderts aufgegeben wurde. Die Gliedertaxe ist die Entschädigungstabelle für feste Immobilitätsgrade in Prozent.