Allgemeine Beurteilungskriterien für eine BK 2108

Es gibt verschiedene Kriterien, die im Einzelfall als Hilfestellung bei der Entscheidung dienen, ob eine Berufskrankheit der Kategorie 2108 vorliegt oder nicht.
Im Allgemeinen lässt sich zum Beispiel sagen, dass es eher für einen sogenannten Ursachenzusammenhang spricht, wenn Bandscheibenschäden vor allem an den unteren drei Lendenwirbelsäulen-Segmenten auftritt. Ist entweder die Hals- oder die Brustwirbelsäule betroffen oder sind beide befallen, geht man hingegen davon aus, dass wahrscheinlich kein Ursachenzusammenhang vorliegt. Beim Vergleich der Lendenwirbelsäule mit den oberhalb davon befindlichen Abschnitten der Wirbelsäule müssen allerdings unbedingt vorausgegangene Vorfälle und Chondrosen berücksichtigt werden. Sind die unteren beiden Segmente der Lendenwirbelsäule nicht betroffen, spricht dies normalerweise nicht für eine Ursache beruflicher Art.