Allgemeine Infos zur gesetzlichen Rentenversicherung

Die Bedingungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden durch den Deutschen Bundestag festgelegt. Neben dem Bund selbst und der jeweiligen Selbstverwaltungskörperschaften der einzelnen Bundesländer fungieren die  Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) sowie die Knappschaft Bahn See als Träger.
Das Leistungssystem der gesetzlichen Rentenversicherung ist folgendermaßen aufgeteilt: Unter dem Begriff „Leistungen zur Teilhabe“ werden Übergangsgeld, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie zur Teilhabe am Arbeitsleben, ergänzende Leistungen wie beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Reisekosten oder Reha-Sport und sonstige Leistungen wie zum Beispiel für Nach- und Festigungskuren oder die Eingliederung in das Erwerbsleben erbracht. Von Renten wird gesprochen, wenn es sich um Leistungen aufgrund von Alter, Tod oder wegen verminderter Erwerbsfähigkeit handelt. Bei letzterem wird weitergehend unterschieden zwischen Versicherungsfällen mit voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.