Allgemeine Rolle des Gutachters

Der Gutachter fungiert als sachverständiger Berater eines Entscheidungsträgers wie z.B. einer Versicherung und trifft in seiner Tätigkeit als solcher keinerlei rechtswirksame Entscheidungen.

Er muss das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen aus objektiver Sicht, aber mit der nötigen Empathie erstellen und vertritt dabei somit weder die Interessen des Probanden noch des Auftraggebers bzw. Anspruchsschuldners.