Anforderungen an die Formulierung von Diagnosen

Bei der Diagnostizierung von Unfallschäden wird folgendermaßen vorgegangen. Laut Bundessozialgericht müssen jegliche Diagnosen in die bekannten Klassifikationssysteme eingeordnet werden. Hierzu zählen die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme beziehungsweise die International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems (kurz ICD) sowie das Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, ein Klassifikationssystem für psychische Störungen, welches abgekürzt als DSM bezeichnet wird. Zu diesem Zweck muss vorab geprüft ob die für das jeweilige Klassifikationssystem relevanten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, wird zunächst hinterfragt, ob das entsprechende System eventuell veraltet ist. Zudem muss herausgefunden werden, auf welche neueren Erkenntnisse der Wissenschaft die vorliegende Abweichung gestützt sein kann. Aufbauend auf dieser detaillierten Überprüfung und Einordnung der Diagnose kann dann die genaue Beurteilung des Schadens erfolgen sowie die Einschätzung, ob es sich um einen Vor-, Erst- oder Folgeschaden oder eine Kombination von Schäden psychischer oder physischer Natur handelt.