Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Attest

Im Falle einer Erkrankung wird über die entsprechende Arbeitsunfähigkeit sowie der voraussichtlichen Dauer eine Bescheinigung durch den Arzt ausgestellt. Diese nennt sich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und muss unverzüglich sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Krankenversicherung eingereicht werden. Sollte bei einer der beiden Parteien Zweifel bezüglich des tatsächlichen Gesundheitszustands der betroffenen Person aufkommen, muss durch die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (kurz MDK) beauftragt werden. Damit eine AU-Bescheinigung ausgestellt werden kann, findet zunächst eine persönliche Untersuchung statt. Rückwirkend kann diese nur im Ausnahmefall nach gewissenhafter Prüfung über bis zu drei Tage erstellt werden. 

Wird von einem Arzt über einen Gesundheitszustand oder dessen Auswirkungen eine Art Zeugnis erstellt, der bei der Schule, einer Behörde oder der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden soll, spricht man dagegen von einem Attest. Damit kann beispielsweise bescheinigt werden, dass eine bestimmte Krankheit vorliegt und deshalb eine Schul-, Schulsport oder Arbeitsbefreiung notwendig ist. Für ärztliche Gutachten ist die Bedeutung eines Attestes umstritten, da es lediglich die Aussage eines Therapeuten enthält, die sich auf die notwendige Art der Therapie konzentriert und somit keinerlei gutachtliche Äußerung, die die Diagnose sichert, darstellt.