Aufgabenbereich von Berufsgenossenschaften

Aktuell gibt es in Deutschland neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, die zu den insgesamt 34 Sozialversicherungsträgern gehören. Neben den Berufsgenossenschaften nehmen die Unfallkassen des Bundes und der Länder, ebenfalls Mitglieder der DGUV, sowie die eigenständige SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) die gleichen Aufgaben wahr. Finanziert werden die Berufsgenossenschaften einzig und allein durch unternehmer- und arbeitgeberseitig geleistete Beiträge.
 
Laut Sozialgesetzbuch sind sie dazu verpflichtet, für die Prävention von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen zu sorgen. Sollte es dennoch passieren, dass einer dieser genannten Versicherungsfälle eintritt, muss sowohl die Gesundheit als auch die Leistungsfähigkeit bezüglich der beruflichen Tätigkeit durch entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt werden. Dies muss mit allen zur Verfügung stehenden, geeigneten Mitteln versucht werden. Gelingt dies nicht oder besteht grundsätzlich nicht die Möglichkeit dazu, muss die betroffene Person durch angemessene Leistungen entschädigt werden.