Ausschlüsse und Ausschlussdiagnose

Auch wenn die Ausschlussdiagnose sowie die Ausschlüsse beides Fachbegriffe sind, die im weitesten Sinne im Umfeld der ärztlichen Begutachtung auftauchen, haben sie im Endeffekt nichts miteinander zu tun. 

Genauer gesagt handelt es sich bei der sogenannten Ausschlussdiagnose um eine Bezeichnung aus der Therapie, jedoch nicht aus der Begutachtung. Wie der Name bereits vermuten lässt, wird eine Diagnose erst dann getroffen, wenn sämtliche anderen infrage kommenden Erkrankungen ausgeschlossen wurden, die ähnliche Symptome verursachen können. Bei Begutachtungen kommt der Begriff nur ins Spiel, falls subjektive Beschwerden auftreten, ohne dass aus objektiver Sicht eine Erkrankung vorliegt. Deshalb genügen derartige Beschwerden nicht für finanzielle Ansprüche. Es müssen zusätzlich positive Befunde vorgelegt werden. 

Wird dagegen von Ausschlüssen wie zum Beispiel der Psychoklausel gesprochen, geht es normalerweise um die Allgemeinen Versicherungsbedingungen im Privatversicherungsrecht. Dort werden die sogenannten Ausschlusstatbestände thematisiert, bei denen es sich um die durch übliche Prämien nicht abdeckbaren Risiken handelt. Für diese Ausschlüsse muss der jeweilige Versicherer für notwendige Beweise sorgen.