Auswahl des richtigen Gutachters bei einer Beauftragung durch die GUV

Bei der Beauftragung eines Gutachtens im Rahmen eines Versicherungsfalls der Gesetzlichen Unfallversicherung sollte stets ein besonderer Augenmerk darauf liegen, den bestmöglich geeigneten Gutachter für die Erstellung desselbigen auszuwählen. Wichtige Kriterien sind beispielsweise, dass die Person über das notwendige medizinische Wissen verfügt und sich aufgrund ihrer Persönlichkeit für die Aufgabe eignet. Zudem sollte der Gutachter grundlegende Kenntnisse im Bereich des GUV-Rechts haben und auf deren Basis über die relevanten Beweismaßstäbe Bescheid wissen. Von Vorteil ist außerdem, wenn er sowohl die Begutachtung selbst als auch die anschließende Abfassung möglichst zeitnah durchführen kann. Dieses Ziel ist leichter zu erreichen, wenn der ausgewählte Gutachter sich nicht zu weit von der Versicherten Person entfernt befindet. Aufgrund der Tatsache, dass in vielen Regionen ein Mangel an fachkundigen Gutachtern herrscht, muss allerdings häufig eine Person für die Erstellung des Gutachtens beauftragt werden, die nicht unbedingt einem Großteil der genannten Kriterien entspricht. Um die am besten geeignete Person zu finden, kann ein Blick in die Gutachterliste helfen. Diese ist über die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung erhältlich. Grundsätzlich gilt für die Gutachtenauswahl, dass durch die Berufsgenossenschaft drei in Frage kommende Personen vorgeschlagen werden und dem Versicherten schließlich die finale Auswahl überlassen wird.