Bedeutung der Aktivierung in ärztlichen Gutachten

Verwendet ein Arzt den Begriff Aktivierung, so möchte er im Rahmen seiner gutachterlichen Tätigkeit damit ausdrücken, dass etwas (z.B. eine gesundheitliche Störung) in Gang gebracht, also aktiviert wurde.  
 
Genauer gesagt taucht dieses Wort vor allem dann auf, wenn nicht sicher ist, dass eine gesundheitliche Schädigung die Folge eines bestimmten äußeren Ereignisses ist. Dabei treten in diesem Zeitraum jedoch Beschwerden auf, deren Ursache in vorbestehenden Veränderungen gesehen wird. In einem solchen Fall muss deshalb der zeitliche und nicht der ursächliche Zusammenhang gesichert werden. Dies gilt als absolut notwendige Bedingung (auch bekannt unter dem lateinischen Ausdruck „Conditio sine qua non“).
 
Generell sollten ärztliche Gutachter eine aktivierte Gesundheitsstörung immer besonders genau prüfen, um herauszufinden, ob tatsächlich ein Zusammenhang zu dem als Ursache infrage kommenden Ereignis besteht.