Bedeutung der sekundären Darlegungslast

Im Gegensatz zur primären Darlegungslast, die grundsätzlich nur von der beweisbelasteten Partei getragen wird, betrifft die sekundäre Darlegungslast in der Regel die nicht beweisbelastete Partei. Sie wird nur in Rechtsgebieten mit geltendem Beibringungsgrundsatz angewandt.  

Generell bezeichnet man mit dem Begriff Darlegungslast die Pflicht, relevante Tatsachen im Rahmen eines Zivilprozesses vorzutragen, wobei im Grundsatz der sogenannten Beweislastregel gefolgt wird. Dies bedeutet, der Kläger muss seinen Anspruch begründen und der Beklagte bekommt die Chance, den Anspruch des Klägers durch seine Darstellung der Umstände zu widerlegen. Diese Vorgehensweise kommt vor allem in solchen Fällen zum Einsatz, bei denen eine Partei nur pauschal berichten kann, weil ihr nicht alle Fakten bekannt sind, die zweite Partei dazu jedoch mehr Details kennt.  

So kann es sich zum Beispiel im Rahmen einer ärztlichen Aufklärung ergeben, dass eine versicherte Person sekundär darlegungspflichtig wird, um ihre Ansprüche auf die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit geltend machen zu können.  

Stets zu beachten ist allerdings, dass die sekundäre Darlegungslast immer nur ernsthafte Möglichkeiten von abweichenden Tatschen darstellt, jedoch niemals zu einer Umkehr der Beweislast führen darf.