Bedeutung von Behinderung laut ICF

Gemäß den Maßstäben der „International Classification of Impairments, Disabilities and Health“, die im Jahr 2001 von der WHO veröffentlicht wurden, ist die sogenannte „Funktionale Gesundheit“ der Grundbegriff dieser Klassifikation.  
 
Konkret bedeutet dies, dass ein Mensch unter bestimmten, dort festgelegten Gesichtspunkten funktional als gesund gilt. Diese Betrachtung geschieht unter Berücksichtigung seiner Kontext- beziehungsweise Umweltfaktoren, also in sozialer, verhaltensbezogener und materieller sowie persönlicher oder personenbezogener Hinsicht.  
Zu diesen speziellen Gesichtspunkten gehört unter anderem die Beurteilung der Funktionen des Körpers, wobei hierzu auch der mentale Bereich zählt, sowie dessen Strukturen. Dabei wird untersucht, ob diese den statistischen, allgemein anerkannten Normen entsprechen. Des Weiteren erfolgt eine Überprüfung, ob die jeweilige Person alles in der Lage ist zu tun, was jemand ohne gesundheitliche Probleme normalerweise ebenfalls macht. In diesem Zusammenhang spricht man auch von dem „Konzept der Aktivitäten“. Genauso entscheidend ist das „Konzept der Teilhabe an Lebensbereichen“. Dabei dreht es sich um das Dasein des betroffenen Menschen in allen Lebensbereichen und ob er sich in normalem Umfang und in ähnlicher Art und Weise entfalten kann, wie eine nicht eingeschränkte Person dies üblicherweise tut.  
 
Somit zählt für die ICF jede Beeinträchtigung als Behinderung, die die funktionale Gesundheit betrifft und wodurch in einem Teilbereich irgendeine Form der Beeinträchtigung verursacht wird.