Belastungsberechnung zur Diagnose einer BK 2108

Sobald bei einer Person ein Krankheitsbild vorliegt, das prinzipiell als Berufskrankheit der Kategorie 2108 anerkannt werden kann, ist es die Aufgabe des Technischen Aufsichtsdienstes, gemäß dem Mainz-Dortmunder-Dosismodell die individuellen Belastungsdaten zu ermitteln. Die Berechnung erfolgt dabei über die lineare Gewichtung der entsprechenden Zeitdauer sowie die quadratische Gewichtung der jeweiligen Druckkraft.

Hinsichtlich Heben und Tragen gilt für Frauen ein Schwellenwert von mindestens 2.500 N, bei Männern ein Wert von 3.200 N. Bezüglich längerer Tätigkeiten in einer extrem rumpfgebeugten Haltung geht man für beide Geschlechter von 1.700 N oder mehr aus. Was die gesamte Tagesschichtdosis beträgt, liegt der Schwellenwert für Frauen bei 3.5 kNh, bei Männern dagegen bei 5,5 kNh. Nimmt man ein Heben mit beiden Händen als Beispiel, so wird bei einem Gewicht von etwa 10 kg eine Druckkraft von 2.500 N erreicht, bei ungefähr 20 kg sind es dagegen 3.200 N.

Mit der Einführung des besagten Dosismodells im Jahre 1999 wurde zur Anerkennung der Berufskrankheit eine kumulierte Langzeit-Belastungsdosis über das gesamte Erwerbsleben von mindestens 25 MNh bei Männern sowie 17 MNh bei Frauen notwendig, die zwischenzeitlich um 50 % auf 12,5 MNh beziehungsweise 8,5 MNh herabgesetzt wurde. In diesem Zuge wurde außerdem die Mindestdruckkraft bei Männern auf 2,7 kN reduziert und die Tagesdosis komplett gestrichen.