Besonderheiten bei der Begutachtung einer BK 2112

Ist ein Gutachter damit beauftragt, eine Berufskrankheit der Kategorie 2112 zu beurteilen, gibt es dabei einige Besonderheiten zu beachten.

So muss beispielsweise die Gonarthrose derartig stark sein, dass sie das alterstypische Ausmaß eindeutig übersteigt, also nach Kellgren mindestens Grad 2 aufweist. Alternativ dazu müssen entsprechend ausgeprägte Knorpelschäden feststellbar sein. Dazu gehört, dass bei einer Berufskrankheit 2112 das Krankheitsbild in jedem Fall mit Funktionseinschränkungen einhergeht. Allerdings wird es als nicht sachgerecht angesehen, sich lediglich auf Beeinträchtigungen der Beweglichkeit zu beschränken. Ein typisches Beispiel dafür ist, wenn aufgrund schonungsbedingter Muskelminderung sowie rezidivierenden Reizergüssen eine verminderte Belastbarkeit vorliegt.

Demzufolge sollten nicht nur beide Knie untersucht, sondern die kompletten unteren Extremitäten mithilfe eines Messblatts überprüft werden. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Beinachsen und dem Gangbild, den Bewegungsausmaßen und der Muskulatur sowie der Patella-Verschieblichkeit und -zentrierung. Aber auch die Punkte Meniskuszeichen, Gelenkreiben und Bandführung sowie Ergüsse, Schwellungen und eine Überwärmung der Kniegelenke müssen beachtet werden. Außerdem ist die jeweilige Person auf Bewegungs-, Druck- und Patella-Verschiebeschmerz sowie Zohlen-Zeichen zu testen. Das Röntgen der beiden Knie - von vorne nach hinten im Stehen plus  eine axiale Aufnahme der Patella - ist in diesem Zusammenhang unumgänglich.