Beurteilung einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch psychische Störungen

Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit können nicht nur in physischer Form vorliegen, sondern auch mit psychischen Störungen zusammenhängen. Muss das Vorhandensein und die Ursache einer solchen Störung überprüft werden, gelten folgenden Kriterien: Nur durch einen Vollbeweis erfolgt die Anerkennung des vorliegenden Schadens als Folge eines bestimmten Unfalls. Es muss genau festgestellt werden, durch welche Einwirkung und wie die Störung verursacht wurde. Darüber hinaus dienen für die Untersuchung der Ursache-Wirkung-Beziehung aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage, anhand derer schließlich auch die Bewertung des jeweiligen Einzelfalls erfolgt.
Muss in diesem Zusammenhang ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden, sollte bei der Befunderhebung wie folgt vorgegangen werden: Zunächst müssen durch eine umfangreiche Exploration eventuelle Einflüsse auf die vorliegende Störung ermittelt werden. Dabei wird genauestens überprüft, ob die Anamnese und der zum Versicherungsfall gehörige Akteninhalt übereinstimmen. Zudem wird hinterfragt, ob die vorgetragenen Beeinträchtigungen mit dem psychopathologischen Befund zusammenpassen. Befunde, die funktionell relevant sind, werden objektiviert und die Mitarbeit bezüglich davon abhängiger Befunde überprüft. Mithilfe der zuletzt genannten Maßnahme soll ein suboptimales Leistungsverhalten gegebenenfalls durch einen Test zur Symptomvalidierung ausgeschlossen werden.