Beweisgegenstand und Beweismittel

Damit ein Beweis auch als Beweis zählt, beziehungsweise als solcher anerkannt wird, gelten im Rahmen von gerichtlichen Prozessen und medizinischen Gutachten bestimmte Maßstäbe. 

Der Beweisgegenstand kann zum Beispiel ein Ursachenzusammenhang oder eine Tatsache sein. Darüber hinaus kommen auch Erfahrungssätze bezüglich besonderer Fach- und Sachkunde oder der allgemeinen Lebenserfahrung sowie manchmal auch Rechtssätze infrage. 

Als Beweismittel gilt jede Erkenntnisquelle, die in irgendeiner Form der Beweisführung dient. Hierzu zählen beispielsweise Zeugen oder Sachverständige, der sogenannte Augenschein, Geständnisse, die durch eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht werden, und Vernehmungen von Angeklagten, Urkunden oder elektronische Dokumente. Unter eingeschränkten Voraussetzungen ist außerdem auch die Parteivernehmung als Beweismittel zugelassen.