Das Gebrechen – Definitionen von PUV und BGH

Das beziehungsweise die Gebrechen ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der Privaten Unfallversicherung, dessen oder deren Folge es sein kann, dass Leistungen gekürzt werden. Ein Beispiel hierfür ist etwa, wenn eine Person an Kinderlähmung erkrankt war und dadurch an den typischen Folgen der abgelaufenen Krankheit leidet.
 
In den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der Privaten Unfallversicherung wird ein Gebrechen als „dauernder abnormer Gesundheitszustand“ definiert, „der eine einwandfreie Ausübung der normalen Körperfunktionen (teilweise) nicht mehr zulässt“.
 
Der Bundesgerichtshof definiert Gebrechen so, als dass es sich dabei um einen permanenten abnormen Gesundheitszustand handelt, der wiederum mit einer Funktionsbeeinträchtigung verbunden ist. Darüber hinaus wird auch von einem Gebrechen gesprochen, wenn eine bereits bestandene Gesundheitsschädigung, die keinerlei Beschwerden verursacht hat, dazu beitrug, dass die Folgen eines Unfalls, der später stattfand, sich verstärkten.