Das interdisziplinäre Gutachten

Unter einem interdisziplinären Gutachten versteht man, wenn eine gutachtliche Frage von unterschiedlichen Stellen gemeinsam beantwortet wird. Ein typisches Beispiel hierfür ist die Beurteilung eines Schleudertraumas, und zwar einmal aus unfallchirurgischer und einmal aus unfallanalytischer Sicht. Dabei geht es in jedem der Gutachten um eine komplett andere Fragestellung, aber dennoch bauen diese aufeinander auf.  
 
So können interdisziplinäre Gutachter keinesfalls ihr Urteil an die Stelle anderer Gutachter setzen, da sie in keinem anderen Gebiet sachverständig sind. Sie dürfen nur Ergebnisse aus anderen Gutachten als Grundlage für die eigene Beurteilung verwenden oder die Wertigkeit des Inhalts überprüfen und gegebenenfalls das andere Gutachten verwerfen.
 
Sogenannte Haupt- und Zusatz-Gutachten fallen im Übrigen nicht unter diesen Begriff, da hier die Verantwortung für einzelne gutachtliche Aussagen klar zugeordnet werden kann.   
 
Überlegungen, die gegen ein interdisziplinäres Gutachten sprechen, sind zum Beispiel das persönliche Haften, was den Inhalt betrifft, die höchstpersönliche Verpflichtung sowie persönliche Vergütungsansprüche von Gutachtern beziehungsweise Sachverständigen.