Das Laarmann-Modell von 1977: Berufskrankheiten aus Sicht der Pathophysiologie

Die Ansichten und Definitionen der pathologischen Physiologie bezüglich der Entstehung von Berufskrankheiten und deren Ausprägung decken sich nicht immer mit der politischen beziehungsweise juristischen Betrachtungsweise. So hat Alois Laarmann, damals Chefarzt und Autor einiger Fachbücher, im Jahr 1977 ein Modell ins Leben gerufen, nach welchem eine Berufskrankheit als Anpassungsstörung eingestuft wird. Seiner Ansicht nach könnte sich das jeweils beanspruchte Gewebe an quasi jede körperliche Betätigung gewöhnen und entsprechend anpassen. Einzige Voraussetzung dafür wäre, dass dessen physiologische Belastungsgrenze dabei berücksichtigt werde. Somit entsteht eine Erkrankung im Beruf nicht durch eine übermäßige oder falsche Belastung, sondern weil die erforderliche Anpassung fehlt oder zu gering ausfällt. Zudem wirke sich jegliche Tätigkeit in irgendeiner Form auf das Gewebe aus, indem zum Beispiel die Durchblutung zunimmt, mehr Energie verbraucht wird oder Knochen, Muskeln und Schwielen wachsen. Darüber hinaus wird der Stoffwechsel angeregt und es kommt zu Ermüdungserscheinungen, was an sich völlig normal und auch keinesfalls ungesund ist. Grundsätzlich gilt es nach Laarmann zu beachten, dass Tätigkeiten als physiologisch bezeichnet werden können, wenn die Arbeitsweise ergonomisch ist, die Ausübung trainiert wird und die Anpassung des Gewebes langsam erfolgt. Von einer unphysiologischen Tätigkeit spricht man hingegen, wenn das Verhältnis zwischen dem individuellen Leistungsvermögen und der Tätigkeit unausgewogen oder gestört ist. Aber auch wenn eine Beanspruchung ungewohnt ist oder diese ohne notwendige Anpassungen geändert wird, gilt der Arbeitsablauf als unphysiologisch. Dies ist beispielsweise bei feinmotorischen, hochfrequenten Tätigkeiten sowie Arbeitsverrichtungen in ungewohnter Haltung, verbunden mit einem verhältnismäßig hohen Kraftaufwand, der Fall. Somit erkrankt generell immer eher der Anfänger, nicht der Langzeitanwender.