Das Merkzeichen „H“

Im Schwerbehindertenrecht sind verschiedene Merkzeichen im Gebrauch, die auch im Schwerbehindertenausweis abgedruckt werden. So gibt es hier zum Beispiel das Zeichen „H“, welches für „Hilflosigkeit“ steht. Wer gemäß § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes als hilflos gilt, erhält eine Steuererleichterung.
 
Laut Versicherungsmedizin-Verordnung wird jemand als hilflos eingestuft, wenn er oder sie tagtäglich fremde Hilfe benötigt, um seinen oder ihren Alltag zu bestreiten und dies nicht nur für einen begrenzten Zeitraum der Fall ist.  
Die gleiche Bedeutung hat Hilflosigkeit auch im Sozialen Entschädigungsrecht.
In der Gesetzlichen Unfallversicherung dagegen ist die Hilflosigkeit eigenständig zu betrachten, und zwar insofern, als hier zusätzlich noch der Aufwand für eine hauswirtschaftliche Versorgung mit in den Pflegebedarf einbezogen wird.