Das Soziale Entschädigungsrecht

Das SER (Soziales Entschädigungsrecht) ist Teil des Sozialrechts und sorgt auf Grundlage der Versorgungsmedizinischen Grundsätze für eine Entschädigung gemäß dem GdS (Grad der Schädigungsfolgen). Um diese zu erhalten, muss die oder der Geschädigte einen entsprechenden Antrag stellen, auf welchen hin anhand der Beweisregeln des Sozialrechts und der Kausalitätstheorie entschieden wird. Basierend auf dem Opfergedanken werden Menschen entschädigt, die sich im Sinne der Gemeinschaft aufgeopfert haben oder in deren Fall der Staat dafür verantwortlich ist, welchen Einwirkungen sie ausgesetzt waren.
 
Zu den Gesetzen, die Teil des Sozialen Entschädigungsrechts sind, zählen das Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das Zivildienstgesetz (ZDG), das Opferentschädigungsgesetz (OEG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das SED-Unrechtsbereinigungsgesetz (SED-UnBerG), das Verwaltungs- sowie das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VvRehaG + StrRehaG), das Häftlingsgesetz (HHG) und das Bundesversorgungsgesetz (BVG).
 
Leistungsbezieher sind zum Beispiel Soldaten und Zivildienstleistende, Kriegsopfer und Opfer des Nationalsozialismus, Opfer von Gewalttaten, außerhalb der BRD Inhaftierte, Betroffene rechtswidriger Verwaltungsentscheidungen oder Verfolgungsmaßnahmen der DDR sowie dort politisch Verfolgte, zudem Impfgeschädigte sowie jeweils zusätzlich die Hinterbliebenen.