Das typische Krankheitsbild einer BK 2112

Gemäß einer wissenschaftlichen Begründung aus dem Jahr 2005 gibt es bestimmte Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit der Kategorie 2112. Demzufolge beinhaltet das Krankheitsbild, neben chronischen Beschwerden im Kniegelenk, auch Funktionsstörungen im selbigen, und zwar in Form einer eingeschränkten Beugung und Streckung. Dabei entspricht die röntgenologische Diagnose der Gonarthrose Grad eins bis vier der Klassifikation nach Kellgren et al. von 1963.

Im Jahr 1957 wurde hierzu von Kellgren und Lawrence bereits eine Klassifikation mit vier verschiedenen Graden formuliert, die im Original unter dem Titel „Radiological Assessment of Osteo-Arthrosis“ erschienen ist. Während dort bei Grad 1 nur eine fragliche Verschmälerung des Kniegelenkspalts vorliegt und mögliche Osteophyten vorhanden sind, wird die Verschmälerung wiederum im Falle von Grad 2 bereits als möglich bezeichnet sowie Osteophyten als definitiv. Bei Grad 3 wird dann aus der möglichen Verschmälerung eine definitive und die Osteophyten sind in multipler Form vorhanden. Außerdem tritt hier üblicherweise auch eine Sklerose auf und es gibt mögliche Verformungen von Femur und Tibia. Liegt hingegen Grad 4 vor, spricht man von einer starken Verschmälerung des Kniegelenkspalts, von ausgeprägten Osteophyten und einer ebenfalls ausgeprägten Sklerose. Zudem wird dann definitiv eine Verformung von Tibia und Femur diagnostiziert.