Dauer und Ablauf des Rentenanspruchs

Die Gewährung einer Rente erfolgt grundsätzlich auf eine bestimmte Zeit. In der Regel spricht man hier von höchstens drei Jahren, wobei eine Wiederholung selbstverständlich möglich ist. In Ausnahmefällen wird die Rente sofort dauerhaft genehmigt, zum Beispiel wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich die vorliegende Erwerbsminderung beheben lässt. Auch eine Befristung nach neun Jahren ist möglich, falls der Rentenanspruch nicht arbeitsmarktbedingt ist.
Die Beendigung der Rentenzahlung erfolgt in den meisten Fällen durch den Tod der oder des Versicherten oder weil die Befristung des Anspruchs abläuft. Eine weitere Möglichkeit ist, dass einer Person die Rente entzogen wird, weil sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben. Auch rückwirkend kann der Anspruch für nichtig erklärt werden, wenn die Gewährung durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erfolgte. Dies geschieht allerdings nur dann, wenn der oder die Versicherte nicht schutzwürdig ist oder sich schlichtweg grob fahrlässig verhalten hat.
Ist eine Befristung abgelaufen und ein Antrag auf Verlängerung wird gestellt, müssen die Voraussetzungen für den Anspruch aus aktueller Sicht erneut erfüllt werden. Ob die vorherige Bewilligung rechtmäßig war, spielt dabei keine Rolle.