Definition von Berufsunfähigkeit

Der Begriff Berufsunfähigkeit, der mit dem Kürzel BU abgekürzt wird, bezeichnet einen Zustand, in dem jemand nicht mehr in der Lage ist, seinem ursprünglich erlernten und bisher ausgeübten Beruf nachzugehen. Er wird sowohl im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Rentenversicherung - kurz GRV - verwendet als auch im Bereich der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sowie der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUV und BUZ).  
Allerdings gibt es die Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente seit dem Jahr 2001 nur noch für Versicherte, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden und läuft somit bis spätestens 2027 aus.  
Anders ist es dagegen in der Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort gilt bereits als berufsunfähig, wer seiner beruflichen Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent ausüben kann. Dabei ist das Entgelt nicht entscheidend, wenn es um eine Arbeit geht, die einer fremden oder der eigenen Unterhaltssicherung dient. Deshalb können sogar Hausfrauen und -männer berufsunfähig werden.