Definition von Beweglichkeit im Rahmen der ärztlichen Begutachtung

Erhält ein Arzt den Auftrag zur Erstellung eines medizinischen Gutachtens, spielt die Beurteilung der Beweglichkeit der betroffenen Person häufig eine ausschlaggebende Rolle.  

 Dabei wird zwischen drei verschiedenen Arten der Beweglichkeit unterschieden: 

Mit der Überprüfung der sogenannten aktiven Beweglichkeit ist gemeint, dass untersucht wird, inwieweit Bewegungsausschläge funktionieren, die in bestimmten Gelenken oder Gelenkketten mithilfe der eigenen Muskelkraft ausgeführt werden. 

Unter geführter Beweglichkeit versteht man die aktive Beweglichkeit, die begleitet beziehungsweise kontrolliert von dem Untersucher oder der Untersucherin vorgeführt wird. Damit lässt sich kontrollieren, ob und wie stark der Proband muskulär gegenspannen kann. Die Ergebnisse aus dieser Untersuchung müssen in spezielle Messbögen oder -blätter eingetragen werden.  

Die passive Beweglichkeit hingegen bezeichnet eine fremdtätige oder fremdgeführte Beweglichkeit. Diese wird lediglich bei Vorliegen von Lähmungen oder Teillähmungen überprüft und nur mit der Muskelkraft der untersuchenden Person erreicht.