Degeneration vs. Degradation

Der Begriff Degradation oder auch Degradierung (auf Deutsch: Zurückversetzen oder Herabsetzen) taucht immer wieder in ärztlichen Gutachten auf. Er entstammt dem kanonischen Recht und wurde ins Beamtenrecht beziehungsweise Militärrecht sowie für diverse Prozesse in der Naturwissenschaft übernommen. In der Pathologie spricht man von Degradation, wenn bestimmte Eiweiße, also Proteine, enzymatisch abgebaut werden.  

Der Begriff Degradation kann jedoch nicht als Ersatz für die Bezeichnung Degeneration verwendet werden, die in der Pathologie oder genauer gesagt Histologie gebräuchlich ist. Dort steht der Begriff Degeneration für eine Störung im Zellstoffwechsel. Konkret kann es sich hierbei in einer Zelle zum Beispiel um eine abnorme Ansammlung von Stoffen oder einen gestörten Wasserhaushalt handeln, wobei immer irgendeine Schädigung von submikroskopischen Zell-Strukturen vorliegt. 

In der Orthopädie beziehungsweise Unfallchirurgie stehen im Rahmen von Zusammenhangsbegutachtungen allerdings vorwiegend Texturstörungen im Fokus. Dabei handelt es sich um vorzeitige Veränderungen an der Grundsubstanz von bradytrophem Gewebe. Solch eine Texturstörung als Degeneration zu bezeichnen, ist jedoch schlichtweg falsch.