Der Anscheinsbeweis im Verfahrens- oder Prozessrecht

Der Begriff Anscheins- oder auch Prima-facie-Beweis wird vor allem in den Bereichen Verschulden und Kausalität gebraucht, wenn ein feststehender Sachverhalt nachgewiesenermaßen beziehungsweise gemäß der allgemeinen Lebenserfahrung ganz bestimmte Folgen hat. Er betrifft somit das sogenannte Beweismaß, also den erforderlichen Grad der Gewissheit für die Sicherstellung eines Kausalzusammenhangs oder einer Tatsache.

Generell muss für das Vorhandensein eines Anscheinsbeweises ein typischer Ablauf des jeweiligen Geschehens festzustellen sein, wofür darüber hinaus definitiv keine anderen Auslöser infrage kommen sollten. Es dürfen also in einem solchen Fall keine alternativen Ursachen ernsthaft in Betracht gezogen werden.

Ergeben sich allerdings im Laufe des Verfahrens Hinweise, aufgrund derer ein anderer Sachverhalt theoretisch möglich ist, entfällt dadurch der Anscheinsbeweis.