Der Barthel-Index als Instrument der Begutachtung

Seitdem der Barthel-Index im Jahre 1965 entwickelt wurde, fungiert er als Bewertungsverfahren zur Einstufung der Selbstversorgungsfähigkeit von Patienten. So dient er zum Beispiel den Krankenkassen als Richtwert, wenn es darum geht zu entscheiden, ob die Kosten für eine Rehabilitationsmaßnahme übernommen werden oder nicht. Darüber hinaus wird er im Rahmen von Pflegeassessments eingesetzt, um die Pflegestufe einer Person zu definieren.

Dies erfolgt durch ein Punktesystem, anhand dessen zehn Aktivitäten des täglichen Lebens bewertet werden. Für die Funktionen Baden bzw. Duschen und Körperpflege können 0 oder 5 Punkte vergeben werden. Bei den Bereichen Essen und Trinken, Anziehen und Ausziehen sowie Treppensteigen, für die Toiletten-Benutzung, Harnkontrolle und Stuhlkontrolle erfolgt jeweils eine Bewertung von 0, 5 oder 10 Punkten. Außerdem können für die Mobilität, also dem selbständigen Gehen beziehungsweise dem Fahren mit dem Rollstuhl, genauso wie für den Bett-Stuhl-Transfer zwischen 0 und 15 Punkte verteilt werden.

Am Beispiel Essen würden 0 Punkte bedeuten, dass die bewertete Person gefüttert werden muss. Im Falle von 5 Punkten ist dagegen eine gewisse Zurichtung notwendig und bei 10 Punkten kann selbständig gegessen werden. Liegt die Gesamtpunktezahl zwischen 0 und 30, gilt der Patient als weitgehend pflegeabhängig, zwischen 35 und 80 als hilfsbedürftig und bei einer Summe von 85 bis 95 spricht man von einer punktuellen Hilfsbedürftigkeit.