Der Befund - die Grundlage gutachterlicher Urteilsbildung

Definiert wird der Begriff Befund als ein psychischer oder körperlicher Zustand, der medizinisch relevant ist. Wird ein Mediziner mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, so muss er in sämtlichen Rechtsgebieten den Schaden durch einen Vollbeweis sicherstellen.

Hierfür werden vier verschiedene Arten von Befunden evaluiert:

Die objektiven, funktionsspezifischen Befunde besitzen den höchsten Beweiswert, da sie das generelle Leistungsvermögen und somit auch gegebenenfalls die Minderung der Erwerbsfähigkeit beziehungsweise die Berufsunfähigkeit betreffen. Eine Mitarbeit der betroffenen Person ist für deren Erhebung nicht notwendig. Beispiele dafür sind typische Arbeitsspuren oder wie ausgeprägt sich die Muskulatur im Seitenvergleich darstellt. Auch für einen rein objektiven Befund muss der Proband nicht mitarbeiten. Hierzu zählen beispielsweise die meisten bildtechnischen sowie laborchemische Befunde, wobei die Ergebnisse sich hinsichtlich Ihrer Bedeutsamkeit für die Gutachtenerstellung teilweise stark unterscheiden. Befunde, die nur durch die aktive Mithilfe des Probanden erhoben werden können, wie zum Beispiel ein Test der Gelenk-Beweglichkeit, nennt man semi-objektive beziehungsweise semi-subjektive Befunde. Deren Erhebung muss geführt stattfinden, also unter Aufsicht oder in Begleitung der Untersucherin oder des Untersuchers. Dadurch soll das Risiko möglichst minimiert werden, dass eine willkürliche Beeinflussung der geprüften Person erfolgt. Als letzte Kategorie gibt es noch die subjektiven Befunde, wie allgemein Schmerzen oder Schwindel, die lediglich auf Aussagen der betroffenen Person beruhen und deshalb zurecht meist mit Skepsis betrachtet werden. Je nach Möglichkeit sollten diese zusätzlich durch objektive Befunde nachgeprüft werden.