Der Freibeweis – Definition und Verwendung

Eine besondere Form des Beweises ist der sogenannte Freibeweis. Auch wenn die Nutzung des selbigen offiziell zulässig ist, gibt es hierfür keine ausdrücklichen Regelungen.
 
Grundsätzlich bedeutet der Einsatz eines Freibeweises, dass ein Gericht diesen heranziehen kann, um Tatsachen zu klären, die als beweisbedürftig eingestuft werden. Hierfür können alle verfügbaren Erkenntnisquellen genutzt und zurate gezogen werden. Bezüglich der Vorgehensweise ist das Gericht außerdem an keinerlei förmliches Beweisverfahren gebunden sowie in seinem Handeln unabhängig von gesetzlichen Beweismitteln.
 
Medizinische Gutachter greifen vor allem dann auf Freibeweise zurück, wenn der generelle medizinische Erkenntnisstand oder bestimmte Erfahrungssätze diskutiert und weitergehend untersucht werden müssen.  
 
Auch im Bereich der Zivilprozessordnung kommen Freibeweise zum Einsatz, und zwar in erster Linie, um Fragen rund um das Prozessrecht zu klären.