Diagnose und Abgrenzung eines Erstschadens

Als Erstschaden gilt der Schaden, der am Unfalltag selbst durch einen Arzt festgestellt wird. Die in diesem Zusammenhang durch den beauftragten Mediziner erstellte Dokumentation dient der Sicherung von Beweisen. Es geht dabei vor allem um die Befunde, die direkt im Anschluss an den Unfall vorliegen, weshalb diese möglichst zeitnah zum Ereignis gesichtet werden müssen. Hierbei werden zunächst alle Befunde mit eingeschlossen, bei denen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Ob es sich bei einer Beschwerde um einen Erstschaden handelt oder nicht, wird in erster Linie dann hinterfragt, wenn diese erst einige Zeit nach dem Ereignis auftritt. Schließlich könnte in der Zwischenzeit ein weiterer Vorfall geschehen sein, der für ihr Auftreten verantwortlich ist.
Darüber hinaus kann auch eine sogenannte Vorschädigung relevant sein. In diesem Fall müssen bereits vor dem jeweiligen Ereignis bestandene Befunde in die Diagnose mit einbezogen werden. Damit eine genaue Abgrenzung möglich ist, sind hier konkrete Dokumentationen von alten und neuen Störungen der Struktur unabdingbar, um beispielsweise Begleitverletzungen aufzudecken. Zusammenfassend gilt allerdings in jedem Fall, dass ein Erstschaden nur dann als solcher anerkannt wird, wenn eindeutige Beweise dafür vorliegen. Allein anhand eines aktuellen Befundes kann keinesfalls auf einen früheren Unfall geschlossen werden, was gleichermaßen für den Erstbefund gilt, falls diesem weder Torschädigung noch Unfall eindeutig zuzuordnen ist.