Die Beurteilung einer BK 2108 - positive und negative Indizien

Soll beurteilt werden, ob eine Berufskrankheit der Kategorie 2108 vorliegt, so können hierfür diverse Kriterien herangezogen werden. Diese wiederum lassen sich in zwei Gruppen einteilen und zwar zum einen in die Sorte von Kriterien mit positiver Indizwirkung sowie zum anderen in die mit einer negativen Indizwirkung.
Im ersten Fall sprechen die Indizien also für das Vorliegen einer Berufskrankheit der Kategorie 2108. Diese Situation liegt beispielsweise dann vor, wenn an der Lendenwirbelsäule mehrsegmentale, also mindestens drei Segmente betreffende Bandscheibenschäden diagnostiziert werden, die nach unten hin zunehmen. Ein weiteres eindeutiges Indiz pro BK 2108 ist das Vorliegen einer sogenannten Begleitspondylose.
Genauso gibt es auch mehrere negative Indizien, anhand derer die besagte Berufskrankheit ausgeschlossen werden kann. Hierzu zählt zum Beispiel die Situation, wenn wesentliche Ursachenfaktoren in Konkurrenz zueinander stehen. Deutliche Contra-Zeichen sind außerdem Bandscheibenschäden an der Hals- und / oder Brustwirbelsäule, die stärker oder gleich stark ausgeprägt sind sowie eine Aussparung der unteren Lendenwirbelsäule.