Die BK 2108 als Bandscheibenschaden mit Begleitspondylose

Als äußerst typisches Erscheinungsbild einer Berufskrankheit aus der Kategorie 2108 gilt das Vorliegen eines Bandscheibenschadens bei gleichzeitigem Auftreten einer Begleitspondylose. Dabei können die Schäden an den Bandscheiben in unterschiedlichem Maß sowie an verschiedenen Stellen auftreten.
Eine Möglichkeit ist zum Beispiel, dass es sich um einen bi- oder monosegmentalen Bandscheibenschaden handelt, der an Lenden- und Halswirbelsäule höchstens gleichwertig, aber an letzterem keinesfalls stärker ausgeprägt sein darf.
Leidet der Patient dagegen mindestens unter einem Bandscheibenvorfall L3/L4 inklusive Begleitspondylose, ist die Halswirbelsäule entweder komplett frei oder der Schaden ist dort geringer ausgeprägt als an der Lendenwirbelsäule.
Dabei gilt für beide Fälle: Gleichzeitig dürfen keinesfalls irgendwelche konkurrierenden Faktoren vorliegen, die mit überragender Qualität als Ursache für das auftretende Krankheitsbild interpretiert werden können.