Die BK 2110 - Definition und gefährdeter Personenkreis

Unter einer Berufskrankheit der Kategorie 2110 versteht man eine bandscheibenbedingte Erkrankung der Lendenwirbelsäule, die im Sitzen entsteht, und zwar vor allem durch die langjährige vertikale Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen. Beim Auftreten dieser Krankheit besteht Unterlassungszwang für alle Tätigkeiten, die als Ursache für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben derselbigen infrage kommen.

Einer besonders hohen Gefährdung sind vor allem Personen ausgesetzt, die Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen wie zum Beispiel Bagger, Schaber und Grader, Schlepper, Muldenkipper und Raddozer sowie Baustellen-Lkws, Rad- und Kettenlader fahren. Aber auch das Führen von Militärfahrzeugen und Forstmaschinen sowie von Gabelstaplern auf unebenen Fahrbahnen gilt es überaus gefährdend.
Dabei führen tieffrequente Schwingungen zwischen 3 und 5 Hz zwischen den Bandscheiben zu Resonanzeffekten mit vertikalen Relativbewegungen. Aufgrund der dadurch entstehenden rotierenden Bewegungen werden zudem die Segmente in horizontaler Richtung verschoben. Während der Zusammenhang zwischen Rückenbeschwerden und Ganzkörper-Schwingungen im Sitzen epidemiologisch gut abgesichert ist, ist die Evidenz zum Zusammenhang mit Bandscheibenschäden an der Lendenwirbelsäule relativ dünn.