Die BK 2113 - gefährdete Personen und Berufsgruppen

Eine Berufskrankheit der Kategorie 2113 in Form eines Carpaltunnel-Syndroms tritt besonders dann häufig auf, wenn arbeitsbedingt manuelle Tätigkeiten durchgeführt werden, die repetitiv mit einer Streckung im Handgelenk oder auch mit einer Beugung des selbigen einhergehen. Genauso kann ein regelmäßiger, sehr hoher Kraftaufwand mit den Händen, wie er zum Beispiel bei kraftvollem Greifen passiert, zu einer solchen Erkrankung führen. Aber auch durch vibrierende Maschinen, die mit der Hand gehalten werden, ist die Einwirkung auf das Handgelenk durch die verursachten Hand-Arm-Schwingungen oft zu stark.

Berufe, in denen das Maß der potenziellen Gefährdung signifikant hoch ist, sind vor allem Geflügelverarbeiter oder Fleischverpacker, Masseure oder Polsterer. Darüber hinaus sind auch überdurchschnittlich viele Fließbandarbeiter in der Automobil-Industrie sowie Kassierer im Supermarkt betroffen. Bei Letzteren entsteht die Erkrankung vor allem durch das Umsetzen von Lasten. Ebenso gefährdet sind außerdem Forstarbeiter, und zwar durch den regelmäßig notwendigen Umgang mit vibrierenden Werkzeugen, die in der Hand gehalten werden müssen. Hierzu zählen unter anderem Steinbohrer oder Motorsägen.