Die Gliedertaxe – außerhalb und innerhalb

Die Gliedertaxe an sich ist ein Begriff aus der Privaten Unfallversicherung, wobei hier zwischen den Formulierungen „außerhalb der Gliedertaxe“ und „innerhalb der Gliedertaxe“ unterschieden wird.

Im Bereich außerhalb werden alle Unfallfolgen bemessen, bei denen es um die Beeinträchtigung einer versicherten Person hinsichtlich der normalen Leistungsfähigkeit in geistiger oder körperlicher Hinsicht betrifft. Diese wird auf den jeweils zutreffenden Prozentsatz festgesetzt, welcher ohne jegliche Leistungsbeeinträchtigung 100 % beträgt.

Innerhalb der Gliedertaxe geht es dagegen um die Invalidität der Sinnesorgane sowie der unteren und oberen Gliedmaßen. Deren Bemessung erfolgt nach festen Invaliditätsgraden, welche die Parteien des jeweiligen Versicherungsvertrags zuvor vereinbart haben. Unfallbedingte Funktionsbeeinträchtigungen werden dabei in Bruchteilen der vollen Funktion angegeben, und zwar in Form von 1/20 beziehungsweise 1/10.