Die haftungsausfüllende Kausalität als Bindeglied zwischen Erst- und Folgeschaden

Anhand der Feststellung einer sogenannten haftungsausfüllenden Kausalität wird untersucht, ob zwischen Erst- und eventuellem Folgeschaden ein konkreter Zusammenhang besteht und beide Folgen desselben Unfalls sein können. Bei Verletzungen organischer Art ist es weniger häufig problematisch, zu einem klaren Ergebnis zu kommen als bei psychischen Krankheitsbildern, die als eine Reaktion auf psychische Beeinträchtigungen auftreten. Geprüft wird dies anhand der haftungsbegründenden Kausalität beziehungsweise genauer gesagt hinsichtlich der Theorie der wesentlichen Bedingung. Ist also der Unfall an sich als wesentliche Ursache für den zuerst festgestellten Schaden zu betrachten, werden alle weiteren gesundheitlichen Schäden, die als Folge des Erstschadens einzustufen sind, ebenfalls als Verletzungsfolgen anerkannt und entsprechend entschädigt.