Die Kausalitätsprüfung von Sonderformen einer BK 2103

Liegt von einer Berufskrankheit aus der Kategorie 2103 eine Sonderform vor, müssen die dadurch auftretenden Abnutzungserscheinungen im Rahmen einer Kausalitätsprüfung genauestens unter die Lupe genommen werden. Zu den relevanten Sonderformen gehören in diesem Fall die sogenannte Osteochondrosis dissecans, auch unter der Abkürzung OD bekannt, die Kahnbein-Pseudarthrose sowie die Mondbein-Nekrose oder Lunatummalazie.
Im Falle einer Begutachtung werden diese Krankheitsbilder also einer individuellen Einzelfallprüfung unterzogen. Dabei ist die Untersuchung der Umstände und Symptome häufig problematisch, da gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse hierzu in der Regel nicht vorliegen. Zudem sind die Indizien, aus denen ein möglicher Zusammenhang geschlossen werden könnte, meist lediglich sehr schwach ausprägt und der Konsens ist insgesamt eher historisch zu betrachten. Üblicherweise ist deshalb vor allem ein enges zeitliches Zusammentreffen von der Exposition und der letztendlichen Erkrankung entscheidend. Bei der Beurteilung, inwiefern sich die Beeinträchtigungen auf den Grad der Minderung der Erwerbstätigkeit auswirken, fließen im Idealfall schriftlich dokumentierte Erfahrungswerte mit ein.