Theoretisch gäbe es, sofern bereits ein Vorschaden besteht, eine mathematische Formel für die Berechnung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit. Praktisch ist es jedoch so, dass das Bundessozialgericht generell kein mathematisches Errechnen, wie dies hier der Fall wäre, für die MdE-Einschätzung zulässt.
Die Lohmüller`sche Formel sieht folgende Berechnung vor: X= [(y-z) x 100] : a
Dabei steht x für den Grad der MdE, den es zu ermitteln gilt, und y für den gesamten MdE-Grad, der nach dem jeweiligen Arbeitsunfall festgestellt wurde. Mit z wird der MdE-Grad abgezogen, der durch den Vorschaden verursacht wurde und a steht für den Grad, der die davor bestehende Erwerbsfähigkeit definiert.
Auch wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit damit auf zwei Stellen hinter dem Komma genau berechnet werden könnte, wird eine Einschätzung verlangt, die auf medizinischen Kenntnissen beruht. Ihr muss eine funktionale wie natürliche Weise der Betrachtung zugrunde liegen, die sich an der Wirklichkeit orientiert.