Die Rolle des Arztes als Berater des Unfallversicherungsträgers in der GUV

Der Facharzt, der in der Gesetzlichen Unfallversicherung eine beratende Rolle gegenüber dem Unfallversicherungsträger einnimmt, handelt in der Regel völlig unabhängig von der Berufsgenossenschaft und darf somit kein Angestellter derselbigen sein. Er verfügt über einen Dienstvertrag ohne jegliches Weisungsrecht und handelt dabei in einer Funktionseinheit mit der Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus ist er dazu verpflichtet, bestimmte Vorgaben zum Thema Datenschutz zu erfüllen und die entsprechenden Regeln einzuhalten.
Zu seinen Aufgaben gehören zum einen natürlich die Klärung der Diagnose sowie eine Beantwortung der Fragen zur Heilverfahrenssteuerung. Zum anderen verfasst er gemäß Aktenlage eigene Stellungnahmen, überprüft vorliegende Gutachten auf deren Schlüssigkeit und führt mit Sachbearbeitern in der Verwaltung Beratungsgespräche. Auch im Falle einer Einführung von neuen Leitlinien oder Konzepten ist er beratend tätig und übernimmt bei Bedarf sogar komplette Schulungen von Mitarbeitern. Darüber hinaus kümmert er sich gegebenenfalls um die Versorgung mit Hilfs- und Heilmitteln, beantwortet Fragen zur sozialen und beruflichen Teilhabe und legt letztendlich die voraussichtliche Dauer der diagnostizierten Arbeitsunfähigkeit fest.