Die Rolle des Gutachters in der GUV

Wird für einen Versicherungsfall der Gesetzlichen Unfallversicherung ein Gutachten in Auftrag gegeben, bildet dies oft das Kernstück des Feststellungsverfahrens. Der beauftragte Gutachter ist dabei nicht als behandelnder Arzt der versicherten Person tätig, sondern nimmt quasi die Rolle eines Gehilfen der Verwaltung ein. Seine Aufgaben sind unter anderem, im Rahmen der Gutachtenerstellung abzuklären, ob die bereits festgestellten medizinischen Befunde den Tatsachen entsprechen und welche Zusammenhangsfragen es bezüglich der gesundheitlichen Schäden zu beantworten gilt. Darüber hinaus soll er den Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit einschätzen, mögliche Therapieansätze abklären, die Arbeitsunfähigkeit des Versicherten überprüfen und bestätigen sowie hinterfragen, ob und welche Arbeitstätigkeiten demjenigen zukünftig noch zumutbar sind und welche nicht.