Die Rolle von Beweisen bei der Gutachtenerstellung

Beweise sind für ärztliche Gutachten und Gerichtsverfahren von enormer Bedeutung, da sie behauptete und vermutete Tatsachen oder Ursachenzusammenhänge bestätigen. So kann gemäß der Zivilprozessordnung - abgekürzt ZPO - in einem laufenden Verfahren zum Beispiel von einem Vorsitzenden Richter eine Beweisanordnung erfolgen, und zwar als notwendige Maßnahme, damit der Rechtsstreit nach Möglichkeit mündlich abgeschlossen werden kann. Hierfür wird beispielsweise die Begutachtung durch einen Sachverständigen angeordnet. Nicht so einfach funktioniert dies allerdings dann, wenn Zeigen vernommen werden sollen. Hierfür ist nämlich zunächst ein formeller Beweisbeschluss notwendig, mit dem dann das Beweisverfahren eingeleitet wird. 

Genauso gibt es ein förmliches Verfahren, Beweisaufnahmeverfahren genannt, wenn es um die Erhebung aller angebotenen Beweise geht. Dabei sind mehrere Grundsätze zu beachten. Diese betreffen zum einen die Notwendigkeit des Beweisbeschlusses sowie die Unmittelbarkeit der Aufnahme von Beweisen. Letztere muss stets vor dem erkennenden Gericht erfolgen. Zum anderen sind die Parteien dazu berechtigt, bei der Beweisaufnahme anwesend zu sein und dazu Fragen zu stellen. Hier spricht man von der sogenannten Parteiöffentlichkeit.