Die Sprache in ärztlichen Gutachten

Da Gutachten in aller Regel für Personen erstellt werden, die kein oder nur wenig medizinisches Wissen mitbringen, muss dieses immer so formuliert sein, dass es auch ein Laie versteht. Somit ist der erstellende Arzt dazu angehalten, ausschließlich auf Deutsch zu schreiben und zudem keine Fachbegriffe aus der Medizin in englischer, lateinischer oder griechischer Sprache zu verwenden. Genauso wenig darf von Abkürzungen allgemeiner oder fachlicher Natur Gebrauch gemacht werden.  
 
Sollte es allerdings in Ausnahmefällen unbedingt notwendig sein, dass ein Fachbegriff mit einfließt, so muss dessen Bedeutung unbedingt erklärt werden. Ähnlich wird in Fällen vorgegangen, in denen Begrifflichkeiten fallen, die in unterschiedlichen Berufsgruppen auch unterschiedlich verwendet beziehungsweise verstanden werden. Derartige Diskrepanzen müssen entsprechend beachtet, gekennzeichnet und erläutert werden.
 
Weiterhin unzulässig ist die Verwendung von Paradoxa, da in ärztlichen Gutachten immer klar formulierte Diagnosen gestellt werden müssen. Grundsätzlich gilt, dass die Sprache den Inhalt, also den jeweiligen Befund vermittelt und deshalb eindeutig und nicht missverständlich zu sein hat.  
Je nachdem, wie die Erkenntnismöglichkeiten sich darstellen, sollte der Gutachter sich an seiner eigenen Sachkunde orientieren und demnach seine Sprache objektiv (mit „hat“ und „ist“), semi-objektiv (mit „führt vor“) oder subjektiv (mit „gibt an“) gestalten.  
 
Gutachter gelten im Übrigen generell als „nicht sachverständig“, was die Glaubhaftigkeit der Probanden betrifft, da durch eine Erörterung derselbigen deren eigene Gutachten entwertet werden würden.