Dienstfähigkeit von Beamten

Der Begriff Dienstfähigkeit – auch Diensttauglichkeit genannt – wird üblicherweise vorwiegend im Beamtentum gebraucht und betrifft somit Beamte wie auch Soldaten und Richter.  

Er wird einerseits im Zusammenhang mit der Verbeamtung auf Lebenszeit verwendet, da die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Person eine grundlegende Voraussetzung für die lebenslange Übernahme darstellt. Andererseits wird damit der geistige und körperliche Zustand einer Beamtin oder eines Beamten im Allgemeinen beschrieben. Dieser muss in jedem Fall so gut sein, dass die Person auf Dauer in der Lage ist, ihren dienstlichen Pflichten gegenüber dem Dienstherrn nachzukommen.  

Basierend auf dem Bundesbeamtengesetz, dem Beamtenrechtsrahmengesetz sowie den dazugehörigen Landesgesetzen zählt hierzu allerdings nicht nur, dass Beamte aus gesundheitlicher Sicht für vorgesehene beziehungsweise aktuelle Tätigkeiten geeignet sind. Relevant ist auch die Prognose, ob der Gesundheitszustand genauso in Zukunft anhalten wird sowie die Annahme, dass es keinerlei Anlass für eine eventuelle vorzeitige Dienstunfähigkeit gibt oder geben wird.