Differenzialdiagnosen als Abgrenzung zur BK 2114

Im Falle von symptomatischen Durchblutungsstörungen der Hand liegt nur bei einem Teil der betroffenen Personen tatsächlich eine Berufskrankheit der Kategorie 2114 vor. Häufig werden Differenzialdiagnosen gestellt, bei denen die zugrunde liegenden Erkrankungen ganz ähnliche Beschwerden hervorrufen können.

So ist beispielsweise eine Vaskulopathie oft die Ursache für eine Arteriosklerose, die gegebenenfalls mit Embolien verbunden ist. Rheologische Veränderungen können hingegen in Form von Kälteagglutininen, einer Kryoglobulinämie oder einer Polyzythämie auftreten. Durch Vaskulitiden kommt es hin und wieder zu einer Polyarthritis oder einer rheumatischen Arthritis. Genauso kann aber auch eine Dermatomyositis oder ein Lupus erythomatodes die Folge sein. Traumata treten zum Beispiel nach Erfrierungen auf oder sind auf latrogene Ursachen wie etwa einen Shunt oder eine Angiografie zurückzuführen. Zur Kategorie der sonstigen möglichen Ursachen zählen neben den Weichteiltumoren unter anderem das Thoracic-outlet-Syndrom sowie das vibrationsbedingte vasospastische Syndrom. 

Generell stellt sich die Abgrenzung meist als überaus problematisch dar. Gründe hierfür sind zum einen die geringen Fallzahlen, wodurch keine gesicherten epidemiologischen Daten verfügbar sind. Ebenso gibt es keine Informationen zur Dosis-Wirkung-Beziehung. Hinzu kommt, dass ein positiver Indizienbeweis grundsätzlich nicht möglich ist und eine entsprechende berufliche Belastung im Endeffekt nicht nachgewiesen werden kann.