Die Abkürzung MdE steht für „Minderung der Erwerbsfähigkeit“. Eine Einschätzung derselbigen gehört ebenfalls zu den Aufgaben eines medizinischen Gutachters. Um eine sogenannte Gesamt-MdE geht es dann, wenn die Folgen einer Berufskrankheit oder beruflich bedingten Erkrankung beziehungsweise Unfallfolgen unterschiedliche Fachgebiete (wie Neurologie, Unfallchirurgie und Orthopädie) betreffen. Diese muss dann aus den einzelnen MdEen gebildet werden, wobei folgende Grundsätze zu beachten sind:
- Verbessern oder verschlimmern sich einzelne Funktionseinbußen, muss dies sich nicht zwingend die gesamte MdE verändern. Sind jedoch mehrere Fachgebiete von geringfügigen Veränderungen von unter fünf Prozent betroffen, kann sich die Gesamt-MdE durchaus wesentlich (also um mehr als fünf Prozent) verändern.
- Falls sich verschiedene Einbußen hinsichtlich der betroffenen Funktion überlagern, so werden diese nur einmalig berücksichtigt.
- Auch wenn Funktionseinbußen der einzelnen Fachbereiche in wirtschaftlicher Hinsicht nicht messbar sind, können diese hinsichtlich ihrer Auswirkung auf Einbußen in sämtlichen Fachgebieten trotzdem relevant für die Berechnung der MdE sein.
- Zwei komplett separate Funktionseinbußen dürfen nicht automatisch addiert werden. Ausschlaggebend ist immer, inwiefern sich diese auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt auswirken.