Einstufung der Symptome einer BK 2104

Um die Symptome einer Berufskrankheit der Kategorie in bestimmte Stadien einzustufen, wird gemäß der Stockholm-Klassifikation aus dem Jahr 1985 zunächst zwischen vaskulären und sensorischen Symptomen entschieden. Während mit „vaskulär“ all das gemeint ist, was die Blutgefäße oder die Gefäße im Allgemeinen betrifft, bezieht „sensorisch“ sich auf die Sinnesorgane beziehungsweise der damit erfolgenden Aufnahme von Sinnesempfindungen.
Bei den vaskulären Symptomen wird zwischen fünf Ausprägungen unterschieden: „0 V“ bedeutet, dass keine Anfälle auftreten. Im Falle von „1 V“ dagegen liegt ein milder Grad vor, der mit gelegentlichen Anfällen an den Fingerspitzen eines bis mehrerer Finger einhergeht. Ein mäßiger Grad bei „2 V“ liegt vor, wenn diese auch distale, mittlere und teilweise sogar proximale Fingerglieder betreffen. „3 V“ ist dagegen als schwer einzustufen, wenn die Anfälle häufig an allen Fingergliedern der meisten Finger auftreten. Vom Stadium „4 V“ und somit einer sehr schweren Ausprägung wird dagegen gesprochen, wenn zusätzlich tropische Hautveränderungen an den Fingerspitzen vorliegen.
Die sensorischen Symptome werden in vier Stadien von „0 SN“, ohne jegliche Symptome bei einer Vibrationsexposition, über „1 SN“ und „2 SN“ bis hin zu „3 SN“ eingeteilt. Während im zweiten Stadium eine gelegentliche Gefühllosigkeit auftritt, die teilweise von Kribbelparästhesien begleitet wird, fällt diese im dritten Stadium bereits intermittierend oder persistierend aus und geht mit reduzierten Sinneswahrnehmungen einher. Am ausgeprägtesten sind die Symptome allerdings dann, wenn zudem das Tastvermögen und / oder die Fingerfertigkeit reduziert ist.